Transparenz

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:

 

Lippische Landeskirche

Leopoldstr. 27
32756 Detmold
Postfach 2153
32711 Detmold

Tel.: 05231/976-60
Fax: 05231/976-8164
Email: LKA@lippische-landeskirche.de

Körperschaft des öffentlichen Rechts
gemäß Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Weimarer Reichsverfassung

Gründungsjahr: 1538
 

2. Verfassung, Lebensordnung und Leitbild:

Verfassung und Lebensordnung

Leitbild
 

3. Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

Name des erteilenden Finanzamts: Detmold
Steuernummer: 313/5906/3842
Datum der letzten Erteilung: 09.01.2023
Zeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2025

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger:

Landessynode

Die Landessynode ist nach der Kirchenverfassung das höchste Leitungsorgan der Landeskirche. Die Synode leitet die Landeskirche entweder selbst oder durch ihre Organe, insbesondere den Landeskirchenrat.
Die Landessynode besteht aus den Superintendentinnen und Superintendenten, den von den Klassentagen zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrern und den von den Klassentagen zu wählenden Kirchenältesten oder zu Kirchenältesten wählbaren Gemeindegliedern, die kein Pfarramt bekleiden dürfen, sowie sechs vom Landeskirchenrat zu berufenden Mitgliedern. Die Landeskirche baut sich also von den Gemeinde auf. Die Kirchenvorstände in den Gemeinden wählen Abgeordnete in die Klassentage, diese wiederum die Mitglieder der Landessynode. Alle Leitungsämter werden auf Zeit übertragen. In allen Leitungsorganen dürfen die theologischen Mitglieder nicht in der Überzahl sein.

Die Landessynode hat die Aufgabe, in steter Erinnerung an Epheser 4, 1–6 die Geistlichen und die Ältesten, die Gemeinden und die Klassen zur Gemeinschaft der Arbeit, des Glaubens und der Liebe zu verbinden, die Selbsttätigkeit kräftig anzuregen, dabei aber die Einheit der Landeskirche gegen alle gegenläufigen Bestrebungen zu wahren. Sie hat das Recht der Gesetzgebung und die Aufsicht über die gesamte Leitung und Verwaltung der Landeskirche. Sie über alle Angelegenheiten der Landeskirche beraten und beschließen, soweit nicht in der Kirchenverfassung etwas anderes bestimmt wird.

Landeskirchenamt und Landeskirchenrat

Für die laufenden Amtsgeschäfte ist das Landeskirchenamt mit seinem Leitungsorgan, dem Kollegium, zuständig. Das Kollegium besteht aus dem Landessuperintendenten, einem juristischen und einem theologischen Kirchenrat. Wenn die Synode nicht tagt, übt der Landeskirchenrat stellvertretend die Leitung aus. Er besteht aus dem dreiköpfigen Kollegium, dem Präses (Vorsitzenden) der Synode und drei weiteren Synodalen. Den Vorsitz führt der Landessuperintendent.
Der Landessuperintendent steht an der Spitze der Lippischen Landeskirche und ist der leitende Geistliche des reformierten Teils. Die geistliche Leitung der Lutheraner in der Lippischen Landeskirche obliegt dem lutherischen Superintendenten.

Landeskirchenrat

Michael Keil (Synodalvorstand, Präses)
Friederike Miketic  (Synodalvorstand, 1. Beisitzerin)
Kerstin Koch (Synodalvorstand, 2. Beisitzerin)
Susanne Schüring-Pook (Synodale)
Landessuperintendent Dietmar Arends (Kollegium Landeskirchenamt)
Juristischer Kirchenrat Dr. Arno Schilberg (Kollegium Landeskirchenamt)
Theologischer Kirchenrat Thomas Warnke (Kollegium Landeskirchenamt)

5. Bericht über die Tätigkeiten der Lippischen Landeskirche:

Synodalprotokoll von Juni 2022 ► hier

Synodalprotokoll von November 2022 ► hier

Synodalprotokoll von Juni 2023 ► hier

 

Weitere Synodalprotokolle aus den Vorjahren finden Sie  ► hier

 

6. Personalstruktur:

3 Kirchenräte (Pfarrer/Kirchenbeamte)
2 Kirchenbeamte
121 Pfarrerinnen und Pfarrer in öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen
6  Pfarrerinnen und Pfarrer in privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen
4 (Vikarinnen und Vikare + Probedienstleistende)
sowie 89 privatrechtlich Angestellte

Kontakt finden Siehier

7./8. Mittelherkunft/Mittelverwendung:

allgemeine Übersicht ► Einnahmen und Ausgaben

►Einbringung des Haushaltsplans 2022

►Einbringung des Haushaltsplans 2023

►Einbringung des Haushaltsplans 2024

► weitere aus den Vorjahren 

 

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Partnerorganisationen:

Die Partnerkirchen und Partnerorganisationen der Lippischen Landeskirche finden Sie ► hier

10. Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.

(Hierzu gehören auch Zuwendungen von staatlicher Seite, z.B. Fördergelder einer Kita oder Entgelte, welche die Organisation für Leistungen empfängt (z.B. Honorare für Beratungsleistungen).

Solche Zuwendungen waren 2023 nicht zu verzeichnen.